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Unfallversicherung des Salzburger Bergsportführerverbandes

Weitere Infos

Wer und was ist versichert? Unfallversicherung Versicherter Personenkreis:

Die Versicherung umfasst im Rahmen der AUVB Unfälle bzw. Unfallfolgen für:

Sämtliche, dem Verband namentlich genannte Berg-,Ski-,Schluchten- /Wanderführer und Sportkletterer, sowie alle sich für diese Gruppe in Ausbildung befindlichen Personen.

Versicherter Bereich:

Sämtliche Dienste, Tätigkeiten, Ausübungen, sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich, als Person allein oder in einer Gruppe, auf Bergfahrten im alpinen Gelände und und bei Schluchtentouren mit oder ohne Benützung eines Wasserfahrzeuges/Schwimmkörpers. Zu Bergfahrten gehören insbesondere auch Wanderungen, Skitouren, Bergbesteigungen oder Bergabfahrten ohne Einschränkung hinsichtlich der Schwierigkeitsgrade, mit oder ohne Skier, zw. anderer Hilfsmittel, überwiegend außerhalb des Bereichs markierter Skipisten. Das Befahren markierter Skipisten gilt dann als mitversichert, wenn dies zur Tour/Route gehört und geplant wurde. Anderweitiges Befahren von markierten Skipisten (z.B. mit Tages-,Wochen- oder Saisonkarten und dergleichen) gilt ausdrücklich als nicht versichert.

Andere entgeltliche, beruflichen Tätigkeiten als oben genannte gelten ausdrücklich als nicht versichert.

Der Verband meldet jeweils zum vereinbarten Stichtag 01.01. jeden Jahres mittels Namensliste.
Neu hinzukommende Personen während des Versicherungsjahres sind erst ab der nächstfolgenden Stichtagsmeldung mitversichert.

Es gilt ein jährliches Kündigungsrecht, für beide Vertragspartner jeweils zur Hauptfälligkeit (01.01.), unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist als vereinbart.

Versicherungsschutz:
Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUVB 2019)
Versichert ist:
Kollektivunfallversicherung
Versichertes Risiko gemäß individueller Vereinbarung

Dauernde Invalidität Deckung II Versicherungssumme ab bestimmtem Invaliditätsgrad Modell 25/300 (Bes.Bed. 1234) Versicherungssumme EUR 100.000,00
Progression 25/300 (Bes.Bed. 1234), Höchstleistung: 300,00%
Leistung erst ab einem Invaliditätsgrad von (Bes.Bed. 1238): 10,00 Prozent

Höchstleistung bei Berufs- und Freizeitunfällen: EUR 300.000,00
Todesfall Versicherungssumme EUR 50.000,00
Unfallkosten Versicherungssumme EUR 5.000,00
inkl. Privatklinik und private Ordinations- und Operationskosten
(Bes.Bed. 1239)

Such- und Bergungskosten Versicherungssumme EUR 50.000,00
Ohne Wertanpassung

Bezugsrecht
Bezugsberechtigt im Ablebensfall durch Unfall für die Versicherungssumme Todesfall:
die gesetzlichen Erben

Schadensmeldung:

Im falle eines Schadens ist das Schadenmeldungs-Formular auszufüllen und an die Agentur Steiner gerald.steiner@allianz.at sowie in cc: an den Landesverband office@bergsportfuehrer-salzburg.at zu senden.

Persönlicher Betreuer:

Agentur Steiner Gerald
Bundesstraße 8
A-6111 Volders
Telefon: +43522453979
Telefax: +4352245397920
E-Mail: gerald.steiner@allianz.at

 

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