Oetztal-Vent-1149

Allgemeine Geschäftsbedingungen Salzburger Bergsportführerverband


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Salzburger Bergsportführerverbandes

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Salzburger Bergsportführerverbandes

1.       Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge AGB genannt) werden Bestandteil des Vertrages zwischen den Kursteilnehmer*innen und dem Salzburger Bergsportführerverband (Markt 129, 5441 Abtenau Körperschaft öffentlichen Rechts in Folge Veranstalter genannt). Der Veranstalter ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Diese Änderungen werden mit der Ankündigung auf der Internetseite wirksam.

2.       Anmeldung
Die Anmeldung zu allen Kursen ist über die Homepage www.bergsportfuehrer-salzburg.at  möglich. Die Anmeldung wird vom Veranstalter geprüft und bei Vollständigkeit der Daten und notwendigen Unterlagen bestätigt. Mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung ist die Anmeldung verbindlich. Der Vertrag entsteht zwischen der Person, die den Kurs gebucht hat und dem Veranstalter. Neben der Anmeldebestätigung wird auch die Rechnung für den Kurs in einem eigenen Mail verschickt. Auf der Rechnung sind der Rechnungsbetrag, die Kontonummer und das Zahlungsziel angeführt. Der Ausbildungsplatz ist nur garantiert, wenn die Kursgebühr innerhalb des Zahlungszieles  einbezahlt wird.

3.       Leistungen
In den Kurskosten sind die Ausbildungskosten inkl. sämtlicher Unterlagen und Prüfungsgebühren inkludiert. Unterkunftskosten bzw. eventuelle Infrastrukturbeiträge für Nicht-Hotelgäste sind in der Kursgebühr nicht enthalten. Bei mehrtägigen Kursen gibt der Veranstalter Unterkunftsempfehlungen aus, eine Buchung der Unterkunft muss aber von der/vom Auszubildenden direkt vorgenommen werden. Es wird empfohlen für den Kurs und das Hotel einen Kurs und Seminar-Stornoschutz abzuschließen.

4.       Anforderungen
Falls bei den einzelnen Kursen Voraussetzungen angeführt werden, diese aber von einem/er Teilnehmer*in nicht erfüllt werden können, ist der/die Kursleiter*in berechtigt, Teilnehmer*innen vom Kurs auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kursbeitrages besteht in diesem Fall nicht.

Die aktive Teilnahme an sämtlichen Ausbildungsteilen eines Lehrganges ist verpflichtend. Die Anerkennung eines Lehrganges erfolgt nur bei vollständiger Anwesenheit des/der Teilnehmers/in an allen Tagen und bei allen Programmpunkten.

5.       Rücktritt
Der/die Kursteilnehmer*in hat das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurück zu treten. Bei Abmeldungen bis 31 Tage vor Kursbeginn kann der Ausbildungskurs kostenlos storniert werden. Danach gelten unsere Stornobedingungen: 30 Tage vor Kursbeginn 30%, 29 bis 14 Tage vor Kursbeginn 50%, 13-3 Tage vor Kursbeginn 75% und ab 48h vor Kursbeginn 100%. Als Zeitpunkt der Stornierung gilt der schriftliche Stornierungseingang beim Veranstalter. Kann der freigewordene Platz weitervermittelt werden, verzichten wir auf eine Einhebung der Stornokosten. Bei Rücktritt/Abbruch während eines Ausbildungskurses erfolgt keine Rückzahlung. Krankheit, Verletzung oder ähnliches befreien nicht von einer zu zahlenden Stornogebühr. Der Veranstalter kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer*innenzahl auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Die Kursgebühr wird dann rücküberwiesen.

6.       Absage und Verschiebungen von Kursen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor aufgrund unplanbarer Ereignisse wie z.B. extreme Wetterverhältnisse oder Pandemiemaßnahmen, den Kursort zu verlegen, Kurse abzusagen oder zu verschieben.

7.       Risiko und Haftung
Bergsteigen und Canyoning (in Folge Bergsport genannt) sind  Risikosportarten. Daher ist auch bei allen unseren Lehrgängen stets zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, welches auch durch die professionelle Betreuung durch die Ausbildner*innen nicht völlig reduziert oder gar ausgeschlossen werden kann.  Aus diesem Grund empfiehlt der Veranstalter allen Kursteilnehmer*innen, eine Reiseunfall-Versicherung inklusive Hubschrauberbergung abzuschließen.

Bergsport erfordert aufgrund eines nicht kalkulierbaren Restrisikos ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Das alpine Risikomanagement ist immer eine Aufgabe aller Beteiligten, somit ist auch jede/r Teilnehmer*in selbst für die Risikominimierung mitverantwortlich.

8.       Datenschutz
Der Veranstalter beachtet die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO und des DSG 13.2. Der Datenschutzhinweis informiert Sie über Ihre Rechte. Sie finden diesen unter Datenschutz Salzburger Bergsportführerverband. Der Veranstalter verarbeitet von den  Kursteilnehmer*innen Kundendaten. Eine Übermittlung solcher Daten an Dritte wird ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen (Information gemäß DSVGO und DSG). Der Veranstalter bittet Sie, Adressänderungen unverzüglich mitzuteilen.

Die Teilnehmer_innen erklären sich bei der Anmeldung einverstanden, dass im Schulungsgelände und am Veranstaltungsort Fotos und Filmaufnahmen angefertigt und zu Zwecken der Dokumentation und der Bewerbung des Veranstalters veröffentlich werden können. Sollte eine Teilnehmerin, oder ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, dann ist dies vor der Veranstaltung klar zu kommunizieren.

9.       Geschäfts- und Gerichtsstand
Salzburg, Österreich

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