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Erkennung und Befugnisbereich Canyoningführer Schwarzführer oder „echter“ Canyoningführer

Wer darf führen? Gesetzliche Regelung

Gesetzliche Regelung in Salzburg – Wer darf führen?

Seit dem Jahr 2011 ist in Salzburgs Schluchten das entgeltliche Führen ausschließlich behördlich autorisierten Canyoningführern gestattet!

In der Zwischenzeit gibt es eine Vielzahl von Agenturen und Verbänden, die Canyoning anbieten. Der Salzburger Bergsportführerverband weist ausdrücklich darauf hin, dass auch in den meisten anderen Ländern laut Gesetz nur behördlich autorisierte Führer (staatlich geprüfte Bergführer-IVBV mit Canyoningausbildung, gesetzlich ausgebildete Canyoning-/Schluchtenführer) zur Führung von Personen in den Canyons berechtigt sind.

In Österreich verfügen die Bundesländer Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Kärnten und Oberösterreich über bestens ausgebildete und behördlich autorisierte „Schluchtenführer“, bzw. „Canyoningführer“. Der Salzburger Bergsportführerverband weist darauf hin, dass immer wieder einige Anbieter Personal zur Führung in Schluchten beschäftigen, das über keine der oben zitierten Ausbildungen verfügt.
Im Bundesland Salzburgs sind ausschließlich behördlich autorisierte Canyoningführer berechtigt, in Schluchten zu führen.

Wie kann sich eine Canyoningführerin/ein Canyoningführer ausweisen?

Der Ausweis sollte bei Canyoningführungen immer dabei sein!

Wichtige Punkte am Ausweis:
1. Name
2. Lizenznummer
3. Geburtdatum
4. Adresse
5. gültige Jahreskennung am Ausweis

§ Bergsportführergesetz Salzburg

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