Mitglieder News DER WEG ZUR AUTORISIERUNG
17. April 2024
Land Salzburg, Abteilung I – Wirtschaft, Tourismus Der Weg zur Autorisierung Befugnis als Berg- u. Schiführer | Canyoningführer
Die Befugnis als Berg- und Skiführer oder Canyoningführer muss über die Landesregierung Salzburg abgewickelt werden. Dazu wird ein formloser, schriftlichen Antrag auf Erteilung der Befugnis als Berg- u. Schiführer oder/und Canyoningführer an das Land Salzburg, Abteilung I – Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden gestellt.
Dem Antrag sind beizulegen:
Persönliche Unterlagen lt. § 13 Salzburger Bergsportführergesetz
- Staatsbürgerschaftsnachweis (aus EWR oder Mitgliedstaat)
- Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate und in Original)
- Ärztliches Attest über körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 3 Monate)
- Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Prüfung (Berg- und Skiführer, Canyoningführer)
- Fortbildungsbestätigung des Bergführerverbandes, wenn die Prüfung länger als 4 Jahre zurück liegt
- Neugründungsformular (NeuFög) kann über den Salzburger Bergsporführerverband oder über Land Salzburg angefordert werden (damit können die Kosten gesenkt werden)
- Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung (mind. € 10 Mio. Deckungssumme; nicht älter als 3 Monate) *
* Dieser Nachweis wird vom Salzburger Bergsportführerverband erbracht und muss bei der Autorisierung nicht beigelegt werden. Durch die Autorisierung, wird der Werber automatisch Pflichtmitglied beim Salzburger Bergsportführerverband und hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. In diesem Beitrag ist die geforderte Berufshaftpflichtversicherung mit € 10 Mio. Deckungssumme enthalten.
Kontakt und Kontrollstelle für Bewilligungen und Fortbildungen
Abteilung 1 – Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
Telefon: +43 662 8042-3535
Postfach 527 : 5010 Salzburg
Parteienverkehr im Amt der Salzburger Landesregierung
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Amtsstunden im Amt der Salzburger Landesregierung
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 16.15 Uhr
Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr
Ansprechpartner:
MMag. Elke Kabel-Herzog elke.kabel@salzburg.gv.at
Andrea Neumair andrea.neumaier@salzburg.gv.at
Keine Amtsstunden an Feiertagen und am 24. Dezember und am 31. Dezember.
Während dieser Zeit erreichbar per Post, E-Mail oder Telefax. Die Empfangsgeräte des Amtes der Salzburger Landesregierung für Telefax und E-Mail sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden sie nur während der Amtsstunden betreut. Schriftliche Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte übermittelt werden, gelten daher auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Amtes der Salzburger Landesregierung gelangt sind, erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) und werden (erst) ab diesem Zeitpunkt in Behandlung genommen